Erste Einbahnstraßen für Fahrradfahrer in beide
Richtungen geöffnet
Mit der Friedrich-Rolle-Straße und einem Teilstück der
Pestalozzistraße sind in Bad Homburg erstmals zwei
Einbahnstraßen im Gegenverkehr für Fahrradfahrer
geöffnet worden. Die Stadträte Michael Korwisi und Egon
Backhus nahmen die Öffnung zusammen mit dem Sprecher des ADFC,
Volker Radek, vor.
„Die Straßenverkehrsordnung lässt eine solche Regelung
für Fahrradfahrer bereits seit mehreren Jahren zu“, so Korwisi.
„Bisher waren die Mehrheiten in Bad Homburg für solche
Lösungen nur sehr zögerlich zustande gekommen. Dies bedaure
ich, weil wir mit der Öffnung von Einbahnstraßen für
Fahrradfahrer die Situation des Radverkehrs deutlich verbessern
können.“
In Frankfurt sind bereits über 85% aller Einbahnstraßen
für Radler in beide Richtungen geöffnet worden. „Mit guten
bis sehr guten Ergebnissen“, wie Volker Radek zu berichten weiß.
Die Friedrich-Rolle-Straße und die Pestalozzistraße wurden
ausgewählt, weil sie wichtige innerörtliche Radverbindungen
zwischen einzelnen Stadtteilen darstellen.
Die Einbahnstraße in der oberen Pestalozzistraße hat bisher
Radler, die vom Kurpark, Seedammbad, KFG oder Sportplatz Wiesenborn
kommend in Richtung Norden – Eichenstahl oder Dornholzhausen –
unterwegs waren, an einer zügigen Durchfahrt gehindert und zu
einem Umweg mit Steigungen gezwungen. Die Pestalozzistraße wird
als so genannte unechte Einbahnstraße eingerichtet.
Mit der Öffnung der Friedrich-Rolle-Straße werden die
Verkehrsbeziehungen vom Gluckensteinweg zum Bürgerhaus Kirdorf und
ins Kirdorfer Feld verbessert. Die Friedrich-Rolle-Straße bleibt
eine echte Einbahnstraße und wird für den Gegenverkehr durch
Radler freigegeben. An den Einmündungen zum Gluckensteinweg und
zum Stedter Weg wurden kleine Verkehrsinseln zur Sicherheit der Radler
eingerichtet. Die Parkplätze wurden von der linken auf die rechte
Straßenseite verlegt.
Die beiden Maßnahmen waren von der Stadtverordnetenversammlung im
Januar beschlossen worden. „Grundsätzlich“, so Backhus, „kommen
nur Einbahnstraßen mit geringer Verkehrsbelastung und einer
zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h oder weniger
für eine Öffnung in Gegenrichtung für den Radverkehr in
Betracht.“
Außerdem sieht die Straßenverkehrsordnung eine Öffnung
von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung nur
vor, wenn
• nach der flächenhaften Radverkehrsplanung die Benutzung der
bestimmten Straßenstrecke innerorts erforderlich ist,
• die Anordnung der Einbahnstraße unter Berücksichtigung der
Belange des Radverkehrs nicht aufgehoben oder nicht durch andere
Maßnahmen ersetzt werden kann,
• für den Fahrverkehr auf der Fahrbahn eine Breite von in der
Regel 3,50 m, mindestens jedoch 3 m mit ausreichenden
Ausweichmöglichkeiten, vorhanden ist,
• die Verkehrsführung im Streckenverlauf und an den Knotenpunkten
(Einmündungen und Kreuzungen) übersichtlich und die
Begegnungsstrecke nur von geringer Länge ist,
• für den ruhenden Verkehr Vorsorge getroffen wurde und
• für den Radverkehr dort, wo es orts- und verkehrsbezogen
erforderlich ist, zum Einbiegen in die Einbahnstraße in
Gegenrichtung ein abgetrennter Einfahrtbereich angeboten wird.
Diese am 01.09.1997 in der StVO aufgenommenen Randbedingungen waren
zunächst versuchsweise bis zum 31.12.2000 befristet. Durch die in
der Versuchsphase gewonnenen positiven Erfahrungen ist seit dem
01.01.2001 die Möglichkeit der Öffnung von
Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr unter
den o.a. Randbedingungen ohne Befristung in die StVO aufgenommen wurde.
Geht es nach Korwisi und Backhus sollen in allernächster Zukunft
noch weitere Einbahnstraßen im Tempo 30-Zonen für Radler
geöffnet werden. „Wir denken dabei vor allem an den Haberweg und
die Feldstraße“, so die beiden Stadträte.