Erste Einbahnstraßen für Fahrradfahrer in beide Richtungen geöffnet


Mit der Friedrich-Rolle-Straße und einem Teilstück der Pestalozzistraße sind in Bad Homburg erstmals zwei Einbahnstraßen im Gegenverkehr für Fahrradfahrer geöffnet worden. Die Stadträte Michael Korwisi und Egon Backhus nahmen die Öffnung zusammen mit dem Sprecher des ADFC, Volker Radek, vor.

„Die Straßenverkehrsordnung lässt eine solche Regelung für Fahrradfahrer bereits seit mehreren Jahren zu“, so Korwisi. „Bisher waren die Mehrheiten in Bad Homburg für solche Lösungen nur sehr zögerlich zustande gekommen. Dies bedaure ich, weil wir mit der Öffnung von Einbahnstraßen für Fahrradfahrer die Situation des Radverkehrs deutlich verbessern können.“

In Frankfurt sind bereits über 85% aller Einbahnstraßen für Radler in beide Richtungen geöffnet worden. „Mit guten bis sehr guten Ergebnissen“, wie Volker Radek zu berichten weiß.

Die Friedrich-Rolle-Straße und die Pestalozzistraße wurden ausgewählt, weil sie wichtige innerörtliche Radverbindungen zwischen einzelnen Stadtteilen darstellen.

Die Einbahnstraße in der oberen Pestalozzistraße hat bisher Radler, die vom Kurpark, Seedammbad, KFG oder Sportplatz Wiesenborn kommend in Richtung Norden – Eichenstahl oder Dornholzhausen – unterwegs waren, an einer zügigen Durchfahrt gehindert und zu einem Umweg mit Steigungen gezwungen. Die Pestalozzistraße wird als so genannte unechte Einbahnstraße eingerichtet.

Mit der Öffnung der Friedrich-Rolle-Straße werden die Verkehrsbeziehungen vom Gluckensteinweg zum Bürgerhaus Kirdorf und ins Kirdorfer Feld verbessert. Die Friedrich-Rolle-Straße bleibt eine echte Einbahnstraße und wird für den Gegenverkehr durch Radler freigegeben. An den Einmündungen zum Gluckensteinweg und zum Stedter Weg wurden kleine Verkehrsinseln zur Sicherheit der Radler eingerichtet. Die Parkplätze wurden von der linken auf die rechte Straßenseite verlegt.

Die beiden Maßnahmen waren von der Stadtverordnetenversammlung im Januar beschlossen worden. „Grundsätzlich“, so Backhus, „kommen nur Einbahnstraßen mit geringer Verkehrsbelastung und einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h oder weniger für eine Öffnung in Gegenrichtung für den Radverkehr in Betracht.“

Außerdem sieht die Straßenverkehrsordnung eine Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung nur vor, wenn
• nach der flächenhaften Radverkehrsplanung die Benutzung der bestimmten Straßenstrecke innerorts erforderlich ist,
• die Anordnung der Einbahnstraße unter Berücksichtigung der Belange des Radverkehrs nicht aufgehoben oder nicht durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann,
• für den Fahrverkehr auf der Fahrbahn eine Breite von in der Regel 3,50 m, mindestens jedoch 3 m mit ausreichenden Ausweichmöglichkeiten, vorhanden ist,
• die Verkehrsführung im Streckenverlauf und an den Knotenpunkten (Einmündungen und Kreuzungen) übersichtlich und die Begegnungsstrecke nur von geringer Länge ist,
• für den ruhenden Verkehr Vorsorge getroffen wurde und
• für den Radverkehr dort, wo es orts- und verkehrsbezogen erforderlich ist, zum Einbiegen in die Einbahnstraße in Gegenrichtung ein abgetrennter Einfahrtbereich angeboten wird.

Diese am 01.09.1997 in der StVO aufgenommenen Randbedingungen waren zunächst versuchsweise bis zum 31.12.2000 befristet. Durch die in der Versuchsphase gewonnenen positiven Erfahrungen ist seit dem 01.01.2001 die Möglichkeit der Öffnung von Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr unter den o.a. Randbedingungen ohne Befristung in die StVO aufgenommen wurde.

Geht es nach Korwisi und Backhus sollen in allernächster Zukunft noch weitere Einbahnstraßen im Tempo 30-Zonen für Radler geöffnet werden. „Wir denken dabei vor allem an den Haberweg und die Feldstraße“, so die beiden Stadträte.