Arbeitsergebnisse - und offene Fragen

TourenleiterInnen Workshop am 23. und 24.4.1999 in Biebertal bei Gießen

Problempunkte im Zusammenhang mit Radtouren

  Der Tourenleiter sollte im Regelfall an der Spitze der Gruppe fahren - trotzdem wird es immer mal zum Verfahren kommen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, was dann zu tun ist:

- Improvisieren: wenn klar ist, wo man sich befindet, kann man ggf. durch Improvisieren zur richtigen Strecke finden.

- Orientieren: wenn unklar ist, wo man sich befindet, muß man sich zunächst orientieren. Dazu empfiehlt es sich anzuhalten und eine kleine Pause einzulegen (geeignete Stelle dazu suchen). Anhand von der Landkarte, ggf. durch Ausprobieren von Wegen, muß man sich sicher sein, wo der augenblickliche Standort ist. Danach ist zu entscheiden, wie weitergefahren wird.

Um sich nicht (oder selten) zu verfahren gibt es mehrere Tips:

- Vortour: eigentlich selbstverständlich

- Spickzettel: bei der Vortour schreibt man sich kurze Hinweise zur Fahrtroute und zu den Abbiegungen auf (z.B. auch durch Symbole). Dazu kann man auf der Vortour auch ein Diktiergerät mitnehmen, dann lassen sich beim Fahren wichtige Merkpunkte einfach aufsprechen und später aufschreiben.

- Markierungen: bei der Vortour werden an problematischen Stellen Markierungen vorgenommen, z.B. Steine aufschichten.
 

Hierzu gab es eine sehr lebhafte Diskussion. Hintergrund war die längere Abfahrt nach Biebertal auf einer Landstraße. Hier gab es verschiedene Aspekte: sichere Fahrer, unsichere Fahrer, teilnehmende Kinder. In unserem Fall scheiterte der Vorschlag, geschlossen mit moderatem Tempo zu fahren - es wurde doch sehr schnell und etwas chaotisch gefahren. Hier einige Diskussionsbeiträge:

- einen Punkt ausmachen (z.B. Ortseingang von A.), wo sich alle wieder treffen

- Teilnehmer selbständig fahren lassen

- auf besondere Gefährdungen vorher aufmerksam machen (z.B. Bodenwellen, scharfe Kurven)

- mit unsicheren Fahrern gemeinsam fahren, sichere dürfen vorfahren (bis zum ausgemachten Punkt)

- Kinder dürfen nicht eigenständig fahren, sie müssen hinter dem Tourenleiter bleiben, ggf. genaue Reihenfolge festlegen
 

Ein besonderes Problem stellt das Überqueren einer Straße durch die Gruppe dar. Folgendes Verfahren wird oft praktiziert: Vor der Straße wartet der Tourenleiter, bis alle Tourenteilnehmer aufgeschlossen haben. Wenn die Straße frei ist, geht der Tourenleiter mit der Gruppe über die Straße. Ist die Straße stärker befahren sollte auf beiden Seiten gesichert werden, d.h. in beiden Richtungen stellt sich eine Person hin (z.B. Tourenleiter und Schlußmann) und bittet heranfahrende Autofahrer durch Handzeichen die Gruppe passieren zu lassen. Erst wenn klar erkennbar ist (z.B. Autos halten, Blickkontakt zum Fahrer, Blinkzeichen), daß die Fahrzeuge in beiden Richtungen anhalten, darf die Gruppe die Straße überqueren.

Wichtiger Hinweis: Da keine Rechtsgrundlage für das Anhalten von Fahrzeugen besteht, muß hier mit besonderer Vorsicht gehandelt werden.

Das praktizierte Verfahren sollte auch mit den Teilnehmern besprochen werden, sodaß alle Teilnehmer sich darauf einstellen können und keine Unsicherheiten beim Überqueren aufkommen.

Offene Frage: Gibt es eine Regelung über die Befugnisse von Ordnungskräften bei Gruppen (z.B. Wandergruppen, Schülergruppen) gegenüber dem allgemeinen Verkehr und lassen sich diese auf Radtouren anwenden?
 

Auch bei kleinen Gruppen empfiehlt sich ein Schlußmann/eine Schlußfrau, der/die mit dem Tourenleiter abgesprochen ist - zumindest bei unübersichtlichen Abschnitten. Bei größeren Gruppen (ca. 20 Teilnehmer) ist ein Schlußmann/eine Schlußfrau unbedingt Pflicht. Der Schlußmann muß die Strecke genau kennen, sodaß er bei Problemen jederzeit wieder selbständig aufschließen kann. Bei einem fest bestimmten Tourenleiter sollte dieser gut erkennbar sei (für Teilnehmer und für andere Verkehrsteilnehmer) - z.B. Fähnchen oder Schärpe.
  Beim traditionellen Linksabbiegen muß sich die Gruppe zur Straßenmitte hin einordnen. Dazu sollte der Tourenleiter durch die Fahrweise erreichen, daß die Gruppe aufgeschlossen fährt. Dann muß Handzeichen nach links gegeben und wenn der nachfolgende/überholende Verkehr es zulässt, ordnet sich die Gruppe nach links ein. An besten ist, wenn der Schlußmann genau weiß, wann dieses Linksabbiegen ansteht und entsprechend frühzeitig den nachfolgenden Verkehr per Handzeichen das Linksabbiegen signalisiert.

Jetzt gibt es noch eine weitere gefährliche Situation: der Tourenleiter muß an der Linksabbiegung den entgegenkommenden Verkehr passieren lassen und muß ggf. anhalten. In diesem Moment darf sich kein Teilnehmer schon nach links vorbeimogeln! Erst wenn kein Gegenverkehr kommt - oder der Gegenverkehr freiwillig anhält, um die Gruppe abbiegen zu lassen, fährt der Tourenleiter und mit ihm die Gruppe in die linke Straße hinein.
 

Es muß unbedingt vermieden werden, daß sich Teilnehmer einer Gruppe auf beiden Seiten einer Straße fortbewegen. Dies ist für andere Verkehrsteilnehmer (z.B. Autos) extrem unübersichtlich und stellt damit eine erhebliche Gefahr dar. Eine solche Situation könnte vorkommen, wenn an einer Steigungsstrecke einer Landstraße langsame Teilnehmer in Fahrtrichtung links schieben wollen und andere rechts noch fahren können. In diesem Falle sollten auch die schiebenden Teilnehmer in Fahrtrichtung rechts bleiben, um die Situation für andere Verkehrsteilnehmer überschaubarer zu gestalten. Bei Bedarf muß der Tourenleiter die Teilnehmer auf dieses Verhalten hinweisen.

Ansonsten hat die Gruppe hinter dem Tourenleiter herzufahren - damit kann das Fahren auf 2 Straßenseiten nicht vorkommen.
 

In der Regel soll der Tourenleiter an der Spitze der Gruppe fahren. Teilnehmern, die partout vorfahren, sollen bei Gelegenheit darauf hingewiesen werden, daß nach ihnen nicht gesucht wird, wenn sie falsch fahren.
  Prinzipiell muß auf den langsamsten Teilnehmer Rücksicht genommen werden. Eine Möglichkeit besteht darin, daß dieser unmittelbar hinter dem Tourenleiter fahren soll, dann kann die Geschwindigkeit auf diesen Teilnehmer abgestimmt werden. Ist ein Teilnehmer der Tour nicht gewachsen, dann sollte der Tourenleiter diesem Teilnehmer das sagen. Dabei ist eine Lösung zu suchen, daß dieser Teilnehmer selbständig nach Hause kommt (Bahnhof, Vorschlag für geeigneten Rückweg)
  Es sollte mit allen Teilnehmern ein Zeichen ausgemacht werden, das bei Gefährdungen z.B. Sperrpfosten auf Uferwegen gegeben wird: Heben des Arms bedeutet in der Regel "Achtung" - ggf. Anhalten.
  Besonders bei Gefällestrecken!
  Diese Maßnahme, den letzten Teilnehmer nicht alleine zu lassen, verfolgt zwei Ziele:
ein psychologischer Effekt: ich werde nicht abgehängt; ich bleibe immer noch ein Teil der Gruppe.
ein praktischer Effekt: im Falle einer Panne gibt es immer noch jemanden, der den vorfahrenden Teil der Gruppe informieren kann.
  Wenn Teilnehmer kurz anhalten müssen (z.B. Jacke ausziehen), dann müssen sie einem Teilnehmer, dem Schlußmann oder dem Tourenleiter das sagen, damit die Gruppe weiß, daß und warum ein Teilnehmer kurz angehalten hat. Auch auf dieses Verhalten sollte der Tourenleiter bei Gelegenheit (optimal beim Briefing zum Tourbeginn) hinweisen.
 
 

Fragestunde

  Alle ADFC-Touren müssen bei Landesverband angemeldet sein. Dann sind die Tourenleiter durch die Vereinhaftpflicht des ADFC abgesichert. Dazu genügt, daß die Radtour in einem Tourenprogramm angekündigt wird und dieses Programm dem Landesverband zugeschickt wird. Die Teilnehmer selbst fahren auf eigene Gefahr.

Offene Frage: Ist es zulässig, daß die Tourenleitung delegiert wird? (z.B. Gruppe wird aufgeteilt, oder vorgesehener Tourenleiter ist an dem Tag krank)
 

- Grundsätzlich dürfen Kinder nur mit einem Erziehungsberechtigten an einer Tour mitfahren.

Offene Frage: Ab welchem Alter darf ein Kind selbständig bei einer Radtour mitfahren - vorausgesetzt die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten liegt vor (schriftlich?).

Offene Frage: Welche Regelungen gibt es hinsichtlich Begleitpersonen bei Jugendlichen (z.B. Lehrer mit Schülern)? Ist so etwas auf ADFC-Radtouren mit Jugendlichen übertragbar?

Offene Frage: Kann als ADFC eine Tourenleitung in einem Kindergarten gemacht werden?
 

Ab 16 Teilnehmer kann eine Gruppe als Verband fahren. In diesem Fall dürfen 2 Radfahrer nebeneinander fahren. Die Gruppe muß aber als Verband klar erkennbar sein (geschlossene Gruppe, Anfang und Ende muß deutlich erkennbar sein).
  Eine gute Möglichkeit besteht darin, Interessenten zunächst als Co-Leiter zu einer Radtour zu gewinnen.
 



ADFC-Tourenleiter-Seminar 1999
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