Arbeitsergebnisse - und offene Fragen
TourenleiterInnen Workshop am 23. und 24.4.1999 in Biebertal bei Gießen
Problempunkte im Zusammenhang mit Radtouren
Der Tourenleiter sollte im Regelfall an der Spitze der Gruppe fahren
- trotzdem wird es immer mal zum Verfahren kommen. Es gibt mehrere Möglichkeiten,
was dann zu tun ist:
- Improvisieren: wenn klar ist, wo man sich befindet, kann man ggf.
durch Improvisieren zur richtigen Strecke finden.
- Orientieren: wenn unklar ist, wo man sich befindet, muß man
sich zunächst orientieren. Dazu empfiehlt es sich anzuhalten und eine
kleine Pause einzulegen (geeignete Stelle dazu suchen). Anhand von der
Landkarte, ggf. durch Ausprobieren von Wegen, muß man sich sicher
sein, wo der augenblickliche Standort ist. Danach ist zu entscheiden, wie
weitergefahren wird.
Um sich nicht (oder selten) zu verfahren gibt es mehrere Tips:
- Vortour: eigentlich selbstverständlich
- Spickzettel: bei der Vortour schreibt man sich kurze Hinweise zur
Fahrtroute und zu den Abbiegungen auf (z.B. auch durch Symbole). Dazu kann
man auf der Vortour auch ein Diktiergerät mitnehmen, dann lassen sich
beim Fahren wichtige Merkpunkte einfach aufsprechen und später aufschreiben.
- Markierungen: bei der Vortour werden an problematischen Stellen
Markierungen vorgenommen, z.B. Steine aufschichten.
-
Vorfahren, speziell bei Abfahrten
Hierzu gab es eine sehr lebhafte Diskussion. Hintergrund war die längere
Abfahrt nach Biebertal auf einer Landstraße. Hier gab es verschiedene
Aspekte: sichere Fahrer, unsichere Fahrer, teilnehmende Kinder. In unserem
Fall scheiterte der Vorschlag, geschlossen mit moderatem Tempo zu fahren
- es wurde doch sehr schnell und etwas chaotisch gefahren. Hier einige
Diskussionsbeiträge:
- einen Punkt ausmachen (z.B. Ortseingang von A.), wo sich alle wieder
treffen
- Teilnehmer selbständig fahren lassen
- auf besondere Gefährdungen vorher aufmerksam machen (z.B.
Bodenwellen, scharfe Kurven)
- mit unsicheren Fahrern gemeinsam fahren, sichere dürfen vorfahren
(bis zum ausgemachten Punkt)
- Kinder dürfen nicht eigenständig fahren, sie müssen
hinter dem Tourenleiter bleiben, ggf. genaue Reihenfolge festlegen
-
Unsicherheiten der Teilnehmer beim Überqueren
Ein besonderes Problem stellt das Überqueren einer Straße
durch die Gruppe dar. Folgendes Verfahren wird oft praktiziert: Vor der
Straße wartet der Tourenleiter, bis alle Tourenteilnehmer aufgeschlossen
haben. Wenn die Straße frei ist, geht der Tourenleiter mit der Gruppe
über die Straße. Ist die Straße stärker befahren
sollte auf beiden Seiten gesichert werden, d.h. in beiden Richtungen stellt
sich eine Person hin (z.B. Tourenleiter und Schlußmann) und bittet
heranfahrende Autofahrer durch Handzeichen die Gruppe passieren zu lassen.
Erst wenn klar erkennbar ist (z.B. Autos halten, Blickkontakt zum Fahrer,
Blinkzeichen), daß die Fahrzeuge in beiden Richtungen anhalten,
darf die Gruppe die Straße überqueren.
Wichtiger Hinweis: Da keine Rechtsgrundlage für das Anhalten
von Fahrzeugen besteht, muß hier mit besonderer Vorsicht gehandelt
werden.
Das praktizierte Verfahren sollte auch mit den Teilnehmern besprochen
werden, sodaß alle Teilnehmer sich darauf einstellen können
und keine Unsicherheiten beim Überqueren aufkommen.
Offene Frage: Gibt es eine Regelung über die Befugnisse
von Ordnungskräften bei Gruppen (z.B. Wandergruppen, Schülergruppen)
gegenüber dem allgemeinen Verkehr und lassen sich diese auf Radtouren
anwenden?
Auch bei kleinen Gruppen empfiehlt sich ein Schlußmann/eine Schlußfrau,
der/die mit dem Tourenleiter abgesprochen ist - zumindest bei unübersichtlichen
Abschnitten. Bei größeren Gruppen (ca. 20 Teilnehmer) ist ein
Schlußmann/eine Schlußfrau unbedingt Pflicht. Der Schlußmann
muß die Strecke genau kennen, sodaß er bei Problemen jederzeit
wieder selbständig aufschließen kann. Bei einem fest bestimmten
Tourenleiter sollte dieser gut erkennbar sei (für Teilnehmer und für
andere Verkehrsteilnehmer) - z.B. Fähnchen oder Schärpe.
Beim traditionellen Linksabbiegen muß sich die Gruppe zur Straßenmitte
hin einordnen. Dazu sollte der Tourenleiter durch die Fahrweise erreichen,
daß die Gruppe aufgeschlossen fährt. Dann muß Handzeichen
nach links gegeben und wenn der nachfolgende/überholende Verkehr es
zulässt, ordnet sich die Gruppe nach links ein. An besten ist, wenn
der Schlußmann genau weiß, wann dieses Linksabbiegen ansteht
und entsprechend frühzeitig den nachfolgenden Verkehr per Handzeichen
das Linksabbiegen signalisiert.
Jetzt gibt es noch eine weitere gefährliche Situation: der Tourenleiter
muß an der Linksabbiegung den entgegenkommenden Verkehr passieren
lassen und muß ggf. anhalten. In diesem Moment darf sich kein Teilnehmer
schon nach links vorbeimogeln! Erst wenn kein Gegenverkehr kommt - oder
der Gegenverkehr freiwillig anhält, um die Gruppe abbiegen zu lassen,
fährt der Tourenleiter und mit ihm die Gruppe in die linke Straße
hinein.
-
Fahren auf beiden Straßenseiten
Es muß unbedingt vermieden werden, daß sich Teilnehmer einer
Gruppe auf beiden Seiten einer Straße fortbewegen. Dies ist für
andere Verkehrsteilnehmer (z.B. Autos) extrem unübersichtlich und
stellt damit eine erhebliche Gefahr dar. Eine solche Situation könnte
vorkommen, wenn an einer Steigungsstrecke einer Landstraße langsame
Teilnehmer in Fahrtrichtung links schieben wollen und andere rechts noch
fahren können. In diesem Falle sollten auch die schiebenden Teilnehmer
in Fahrtrichtung rechts bleiben, um die Situation für andere Verkehrsteilnehmer
überschaubarer zu gestalten. Bei Bedarf muß der Tourenleiter
die Teilnehmer auf dieses Verhalten hinweisen.
Ansonsten hat die Gruppe hinter dem Tourenleiter herzufahren - damit
kann das Fahren auf 2 Straßenseiten nicht vorkommen.
-
Hinter dem Tourenleiter herfahren
In der Regel soll der Tourenleiter an der Spitze der Gruppe fahren.
Teilnehmern, die partout vorfahren, sollen bei Gelegenheit darauf hingewiesen
werden, daß nach ihnen nicht gesucht wird, wenn sie falsch fahren.
Prinzipiell muß auf den langsamsten Teilnehmer Rücksicht
genommen werden. Eine Möglichkeit besteht darin, daß dieser
unmittelbar hinter dem Tourenleiter fahren soll, dann kann die Geschwindigkeit
auf diesen Teilnehmer abgestimmt werden. Ist ein Teilnehmer der Tour nicht
gewachsen, dann sollte der Tourenleiter diesem Teilnehmer das sagen. Dabei
ist eine Lösung zu suchen, daß dieser Teilnehmer selbständig
nach Hause kommt (Bahnhof, Vorschlag für geeigneten Rückweg)
Es sollte mit allen Teilnehmern ein Zeichen ausgemacht werden, das bei
Gefährdungen z.B. Sperrpfosten auf Uferwegen gegeben wird: Heben des
Arms bedeutet in der Regel "Achtung" - ggf. Anhalten.
-
Von der Straße in Seitenweg reinfahren (bei einem Halt)
-
Konflikt im Verhalten zwischen Tourenleiter/Teilnehmer
Besonders bei Gefällestrecken!
-
Kritische Abschnitte meiden, z.B. starke Gefälle
-
Letzten Teilnehmer nicht alleine lassen
Diese Maßnahme, den letzten Teilnehmer nicht alleine zu lassen,
verfolgt zwei Ziele:
ein psychologischer Effekt: ich werde nicht abgehängt; ich
bleibe immer noch ein Teil der Gruppe.
ein praktischer Effekt: im Falle einer Panne gibt es immer noch
jemanden, der den vorfahrenden Teil der Gruppe informieren kann.
-
Vertrauen schaffen, z.B. durch Information
Wenn Teilnehmer kurz anhalten müssen (z.B. Jacke ausziehen), dann
müssen sie einem Teilnehmer, dem Schlußmann oder dem Tourenleiter
das sagen, damit die Gruppe weiß, daß und warum ein Teilnehmer
kurz angehalten hat. Auch auf dieses Verhalten sollte der Tourenleiter
bei Gelegenheit (optimal beim Briefing zum Tourbeginn) hinweisen.
Fragestunde
-
Versicherungsschutz bei Radtouren?
Alle ADFC-Touren müssen bei Landesverband angemeldet sein. Dann
sind die Tourenleiter durch die Vereinhaftpflicht des ADFC abgesichert.
Dazu genügt, daß die Radtour in einem Tourenprogramm angekündigt
wird und dieses Programm dem Landesverband zugeschickt wird. Die Teilnehmer
selbst fahren auf eigene Gefahr.
Offene Frage: Ist es zulässig, daß die Tourenleitung
delegiert wird? (z.B. Gruppe wird aufgeteilt, oder vorgesehener Tourenleiter
ist an dem Tag krank)
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Dürfen Kinder alleine bei Radtouren mitfahren?
- Grundsätzlich dürfen Kinder nur mit einem Erziehungsberechtigten
an einer Tour mitfahren.
Offene Frage: Ab welchem Alter darf ein Kind selbständig
bei einer Radtour mitfahren - vorausgesetzt die Einverständniserklärung
eines Erziehungsberechtigten liegt vor (schriftlich?).
Offene Frage: Welche Regelungen gibt es hinsichtlich Begleitpersonen
bei Jugendlichen (z.B. Lehrer mit Schülern)? Ist so etwas auf ADFC-Radtouren
mit Jugendlichen übertragbar?
Offene Frage: Kann als ADFC eine Tourenleitung in einem Kindergarten
gemacht werden?
Ab 16 Teilnehmer kann eine Gruppe als Verband fahren. In diesem Fall
dürfen 2 Radfahrer nebeneinander fahren. Die Gruppe muß aber
als Verband klar erkennbar sein (geschlossene Gruppe, Anfang und Ende muß
deutlich erkennbar sein).
-
Gewinnung von neuen Tourenleitern
Eine gute Möglichkeit besteht darin, Interessenten zunächst
als Co-Leiter zu einer Radtour zu gewinnen.
ADFC-Tourenleiter-Seminar
1999
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