P&P
PERGANDE & PÖTHE GMBH
Versicherungsmakler ·
Wirtschaftsberatung
Bestätigung über die Vereinshaftpflicht
des ADFC e.V.
1.Vertragsgrundlagen
Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und
Besondere Bedingungen für Vereinshaftpflichtversicherungen und geschriebene
Bedingungen.
2. Risikogrundlagen
Versichert gilt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
als Verein gemäß Satzung.
3. Versicherungssumme
DM 2.000.000.- für Personenschäden DM 500.000.- für
Sachschäden
4. Vertragslaufzeit
13.04.1996 - 13.04.1998 mit jährlicher Verlängerung.
5. Versicherungsnehmer
ADFC Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. Bundesverband
vertreten durch die Bundesgeschäftsstelle
Hollerallee 23
28209 Bremen
6. Versicherer
100 % Colonia Versicherung AG
Zusätzliche Info:
Versicherte Risiken:
satzungsgemäße oder sich aus dem Vereinszweck ergebende Veranstaltungen
und sonstige Aktivitäten
persönliche gesetzliche Haftpflicht des Vorstands und der von ihnen
beauftragten Vereinsmitglieder in dieser Eigenschaft
persönliche gesetzliche Haftpflicht sämtlicher übrigen Mitglieder
aus der Betätigung im Interesse und für die Zwecke des versicherten
Vereins bei Vereinsveranstaltungen
persönliche gesetzliche Haftpflicht sämtlicher Arbeiter und Angestellten
des Vereins für Schäden, die sich in Ausübung ihrer dienstlichen
Verrichtung für den Verein verursachen
Mietsachschäden an Gebäuden/Räumlichkeiten durch Feuer bis
DM 200.000,- im Jahr, sonstige Mietsachschäden an Gebäuden/Räumlichkeiten
bis DM 50.000,-. (Bei Geschäftsstellen nur, wenn Zusatzhaftpflicht
vereinbart)
Auslandsschäden aus Anlaß von Vereinsreisen oder aus der Teilnahme
an Ausstellungen
mitversichert gilt die persönliche gesetzliche Haftpflicht von Nichtmitgliedern,
sofern sie im Vereinsauftrag an der Durchführung von Veranstaltungen
aktiv beteiligt sind
mitversichert gelten bei Tandemfahrten - insbesondere mit blinden Personen
- abweichend von § 7 Ziff. 2AHB Ansprüche der Vereinsmitglieder
und aktiven Nichtmitglieder untereinander wegen Personen- und Sachschäden,
sofern die Schadenshöhe mindestens DM 50,- beträgt
mitversichert gelten gesetzliche Haftpflichtansprüche von Mitgliedern
gegen Verantwortliche des AFDC. Sofern eine Privathaftpflicht des Verantwortlichen
eintrittspflichtig ist, geht die dortige Deckung voraus.
Nicht versichert sind Nicht-Mitglieder bei Vereinsveranstaltungen
(wie z.B. geführten Touren).
ADFC-Tourenleiterseminar
1999
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