P&P
PERGANDE & PÖTHE GMBH
Versicherungsmakler · Wirtschaftsberatung
 
  Bestätigung über die Vereinshaftpflicht des ADFC e.V. 1.Vertragsgrundlagen
Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und Besondere Bedingungen für Vereinshaftpflichtversicherungen und geschriebene Bedingungen.
 
2. Risikogrundlagen
Versichert gilt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Verein gemäß Satzung.
 
3. Versicherungssumme
DM 2.000.000.- für Personenschäden DM 500.000.- für Sachschäden
 
4. Vertragslaufzeit
13.04.1996 - 13.04.1998 mit jährlicher Verlängerung.
 
5. Versicherungsnehmer
ADFC Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. Bundesverband
vertreten durch die Bundesgeschäftsstelle
Hollerallee 23
28209 Bremen

6. Versicherer
100 % Colonia Versicherung AG

Zusätzliche Info:
Versicherte Risiken:
 

  • satzungsgemäße oder sich aus dem Vereinszweck ergebende Veranstaltungen und sonstige Aktivitäten
  • persönliche gesetzliche Haftpflicht des Vorstands und der von ihnen beauftragten Vereinsmitglieder in dieser Eigenschaft
  • persönliche gesetzliche Haftpflicht sämtlicher übrigen Mitglieder aus der Betätigung im Interesse und für die Zwecke des versicherten Vereins bei Vereinsveranstaltungen
  • persönliche gesetzliche Haftpflicht sämtlicher Arbeiter und Angestellten des Vereins für Schäden, die sich in Ausübung ihrer dienstlichen Verrichtung für den Verein verursachen
  • Mietsachschäden an Gebäuden/Räumlichkeiten durch Feuer bis DM 200.000,- im Jahr, sonstige Mietsachschäden an Gebäuden/Räumlichkeiten bis DM 50.000,-. (Bei Geschäftsstellen nur, wenn Zusatzhaftpflicht vereinbart)
  • Auslandsschäden aus Anlaß von Vereinsreisen oder aus der Teilnahme an Ausstellungen
  • mitversichert gilt die persönliche gesetzliche Haftpflicht von Nichtmitgliedern, sofern sie im Vereinsauftrag an der Durchführung von Veranstaltungen aktiv beteiligt sind
  • mitversichert gelten bei Tandemfahrten - insbesondere mit blinden Personen - abweichend von § 7 Ziff. 2AHB Ansprüche der Vereinsmitglieder und aktiven Nichtmitglieder untereinander  wegen Personen- und Sachschäden, sofern die Schadenshöhe mindestens DM 50,- beträgt
  • mitversichert gelten gesetzliche Haftpflichtansprüche von Mitgliedern gegen Verantwortliche des AFDC. Sofern eine Privathaftpflicht des Verantwortlichen eintrittspflichtig ist, geht die dortige  Deckung voraus.
  • Nicht versichert sind Nicht-Mitglieder bei Vereinsveranstaltungen (wie z.B. geführten Touren).


    ADFC-Tourenleiterseminar 1999
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