VERHALTENSREGELN BEI FAHRRADTOUREN
  1. Den Anweisungen der Tourenleitung und dessen Helfer/innen, sowie der Polizei ist unbedingt Folge zu leisten.
  2. Bei mehr als 16 Personen darf auf öffentlichen Straßen zu zweit neben einander gefahren werden (StVO).
  3. Auch für uns gilt das Rechtsfahrgebot (StVO). Jedoch: rechts befindet sich oft eine Asphaltkante, deshalb Abstand halten wegen Sturzgefahr.
  4. Die Mittellinie der Fahrbahn darf nicht überfahren werden.
  5. Abstand nach Vorne und zur Seite halten, um auch einmal einen Blick in die Ferne wagen zu können (Vorausschauen!).
  6. Bei Stops und Pausen eine ,,Gasse" lassen, damit die zuerst abgestellten Farhräder erreichbar bleiben. Fußwege sind zuerst keine Abstellflächen für Fahrräder.
  7. Mitradelnden Kindern ist besondere Rücksichtnahme und Aufmerksamkeit zu schenken.
  8. Besonders den Kindern wird geraten, auch bei Steigungen nicht aus dem Sattel zu steigen (im Stehen fahren), sondern runter zu schalten. Ein Abrutschen von auch nur einer Pedale zieht in der Regel einen Sturz und in der Gruppe einen Massensturz nach sich.
  9. Das Mitführen von Glasbehältnissen ist nur in geschlossenen Taschen 1 Rucksäcken möglich. (Damit das Glas nicht auf der Straße landet und zersplittert oder beim Sturz Schaden anrichtet!)
  10. Das Tragen eines Helmes wird empfohlen.
  11. Jede(r) fährt auf eigene Gefahr.
Wohlbehalten und vergnügt uns ans Ziel zu bringen, wird uns bei Rücksichtnahme und Disziplin gelingen. 
ADFC-Tourenleiterseminar 1999
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