VERHALTENSREGELN BEI FAHRRADTOUREN
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Den Anweisungen der Tourenleitung und dessen Helfer/innen,
sowie der Polizei ist unbedingt Folge zu leisten.
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Bei mehr als 16 Personen darf auf öffentlichen Straßen
zu zweit neben einander gefahren werden (StVO).
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Auch für uns gilt das Rechtsfahrgebot (StVO). Jedoch:
rechts befindet sich oft eine Asphaltkante, deshalb Abstand halten wegen
Sturzgefahr.
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Die Mittellinie der Fahrbahn darf nicht überfahren werden.
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Abstand nach Vorne und zur Seite halten, um auch einmal einen
Blick in die Ferne wagen zu können (Vorausschauen!).
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Bei Stops und Pausen eine ,,Gasse" lassen, damit die zuerst
abgestellten Farhräder erreichbar bleiben. Fußwege sind zuerst
keine Abstellflächen für Fahrräder.
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Mitradelnden Kindern ist besondere Rücksichtnahme und
Aufmerksamkeit zu schenken.
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Besonders den Kindern wird geraten, auch bei Steigungen nicht
aus dem Sattel zu steigen (im Stehen fahren), sondern runter zu schalten.
Ein Abrutschen von auch nur einer Pedale zieht in der Regel einen Sturz
und in der Gruppe einen Massensturz nach sich.
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Das Mitführen von Glasbehältnissen ist nur in geschlossenen
Taschen 1 Rucksäcken möglich. (Damit das Glas nicht auf
der Straße landet und zersplittert oder beim Sturz Schaden anrichtet!)
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Das Tragen eines Helmes wird empfohlen.
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Jede(r) fährt auf eigene Gefahr.
Wohlbehalten und vergnügt uns ans Ziel zu
bringen, wird uns bei Rücksichtnahme und Disziplin gelingen.
ADFC-Tourenleiterseminar
1999
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