Art. 2 Keine Person soll unmenschliches Verhalten, welcher Art auch immer, unterstützen, vielmehr haben alle Menschen die Pflicht, sich für die Würde und die Selbstachtung aller anderen Menschen einzusetzen.
Art. 3 Keine Person, keine Gruppe oder Organisation, kein Staat, keine Armee oder Polizei steht jenseits von Gut und Böse; sie alle unterstehen moralischen Maßstäben. Jeder Mensch hat die Pflicht, unter allen Umständen Gutes zu fördern und Böses zu meiden.
Art. 4 Alle Menschen, begabt mit Vernunft und Gewissen, müssen
im Geist der Solidarität Verantwortung übernehmen gegenüber
jeden und allen, Familien und Gemeinschaften, Rassen, Nationen und Religionen:
Was du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem andern
zu.
Art. 6 Streitigkeiten zwischen Staaten, Gruppen oder Individuen sollen ohne Gewalt ausgetragen werden. Keine Regierung darf Akte des Völkermordes oder des Terrorismus tolerieren oder sich daran beteiligen, noch darf sie Frauen, Kinder oder irgendwelche anderen zivilen Personen als Mittel zur Kriegsführung mißbrauchen. Jeder Bürger und öffentliche Verantwortungsträger hat die Pflicht, auf friedliche, gewaltfreie Weise zu handeln.
Art. 7 Jede Person ist unendlich kostbar und muß unbedingt
geschützt werden. Schutz verlangen auch die Tiere und die natürliche
Umwelt. Alle Menschen haben die Pflicht, Luft, Wasser und Boden um der
gegenwärtigen Bewohner und der zukünftigen Generationen willen
zu schützen.
Art. 9 Alle Menschen, denen die notwendigen Mittel gegeben sind, haben die Pflicht, ernsthafte Anstrengungen zu unternehmen, um Armut, Unterernährung, Unwissenheit und Ungleichheit zu überwinden. Sie sollen überall auf der Welt eine nachhaltige Entwicklung fördern, um für alle Menschen Würde, Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit zu gewährleisten.
Art. 10 Alle Menschen haben die Pflicht, ihre Fähigkeiten durch Fleiß und Anstrengung zu entwickeln; sie sollen gleichen Zugang zu Ausbildung und sinnvoller Arbeit haben. Jeder soll den Bedürftigen, Benachteiligten, Behinderten und den Opfern von Diskriminierung Unterstützung zukommen lassen.
Art. 11 Alles Eigentum und aller Reichtum müssen in Übereinstimmung
mit der Gerechtigkeit und zum Fortschritt der Menschheit verantwortungsvoll
verwendet werden. Wirtschaftliche und politische Macht darf nicht als Mittel
zur Herrschaft eingesetzt werden, sondern im Dienst wirtschaftlicher Gerechtigkeit
und sozialer Ordnung.
Art. 13 Keine Politiker, Beamten, Wirtschaftsführer, Wissenschaftler, Schriftsteller oder Künstler sind von allgemeinen ethischen Maßstäben entbunden, noch sind es Ärzte, Juristen und andere Berufe, die Klienten gegenüber besondere Pflichten haben. Berufsspezifische oder andersartige Ethikkodizes sollen den Vorrang allgemeiner Maßstäbe wie etwa Wahrhaftigkeit und Fairneß widerspiegeln.
Art. 14 Die Freiheit der Medien, die Öffentlichkeit zu informieren und gesellschaftliche Einrichtungen wie Regierungsmaßnahmen zu kritisieren - was für eine gerechte Gesellschaft wesentlich ist -, muß mit Verantwortung und Umsicht gebraucht werden. Die Freiheit der Medien bringt eine besondere Verantwortung für genaue und wahrheitsgemäße Berichterstattung mit sich. Sensationsberichte, welche die menschliche Person oder die Würde erniedrigen, müssen stets vermieden werden.
Art. 15 Während Religionsfreiheit garantiert sein muß,
haben die Repräsentanten der Religionen eine besondere Pflicht, Äußerungen
von Vorurteilen und diskriminierende Handlungen gegenüber Andersgläubigen
zu vermeiden. Sie sollen Haß, Fanatismus oder Glaubenskriege weder
anstiften noch legitimieren, vielmehr sollen sie Toleranz und gegenseitige
Achtung unter allen Menschen fördern.
Art. 17 Die Ehe erfordert - bei allen kulturellen und religiösen Verschiedenheiten - Liebe, Treue und Vergebung, und sie soll zum Ziel haben, Sicherheit und gegenseitige Unterstützung zu garantieren.
Art. 18 Vernünftige Familienplanung ist die Verantwortung
eines jeden Paares. Die Beziehung zwischen Eltern und Kindern soll gegenseitige
Liebe, Achtung, Wertschätzung und Sorge widerspiegeln. Weder Eltern
noch andere Erwachsene sollen Kinder ausbeuten, mißbrauchen oder
mißhandeln.